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- GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1. Der Unterkunftsgeber ist David Rakoncaj , IČO:19733780, mit Sitz in Studánka 100, 352 01 Hranice, eingetragen im Handelsregister, das beim Gemeindeamt von Aš geführt wird, (im Folgenden „Unterkunftsgeber“ genannt).
1.2. Kunde ist jede Person, die mit dem Beherberger in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherbergungsvertrages eintritt.
1.3. Ein Gast ist jede natürliche Person, auf die sich die Beherbergungsleistungen unmittelbar beziehen und die nach Beginn der Leistung in ein Register eingetragen ist oder eingetragen werden soll.
1.4. Der Vermittler ist der Betreiber des Unterkunftsportals.
1.5. Bei den für die Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten handelt es sich um die Chata Ujo / Casa de Ujo (nachstehend „das Ferienhaus“ genannt).
1.6. Gemeinschaftsflächen sind die Außenbereiche des Beherbergungsbetriebs oder -gebäudes, insbesondere Parkplätze, Gärten und Zufahrten.
1.7. Zum Beherbergungsbetrieb gehören die für die Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten sowie die Gemeinschaftsräume des Beherbergungsbetriebs.
1.8. Die Allgemeinen Beherbergungsbedingungen werden mit der Aufnahme der Verhandlungen zwischen dem Beherberger oder Vermittler und dem Kunden Bestandteil der vorvertraglichen Vereinbarungen und mit deren Abschluss Bestandteil der Verträge.
- BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
2.1. Der Beherberger bietet Unterkünfte oder andere Dienstleistungen in Form von Angeboten an, insbesondere auf Websites, in sozialen Netzwerken, in Form von kommerziellen Mitteilungen, denen der Adressat (Kunde oder Gast) zugestimmt hat, durch vom Beherberger zugelassene Vermittler sowie in Form von Werbematerial des Beherbergers.
2.2. Der Kunde drückt seinen Willen zum Aufenthalt aus, indem er die Reservierung an den Beherbergungsbetrieb sendet. den Betreiber des Unterkunftsportals und die anschließende Bezahlung der Reservierung.
2.3. Wenn der Beherbergungsbetrieb mit der Reservierung (ihrem Inhalt) einverstanden ist, schickt er dem Kunden die Reservierungsbestätigung.
2.4. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Beherbergers kommt zwischen dem Beherberger und dem Kunden ein Beherbergungsvertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt) zustande. Der Beherberger ist berechtigt, die Unterkunftsbedingungen (Parameter) bis zum Zustandekommen des Vertrages einseitig zu ändern. Der Beherberger hat das Recht, den Beherbergungsvertrag ohne Angabe von Gründen nicht abzuschließen.
Die individuellen Bedingungen der Dienstleistung (Unterbringung des Gastes) werden immer bei der verbindlichen Reservierung festgelegt und dem Gast wird der entsprechende Preis für diese Art der Unterbringung berechnet. Andernfalls gelten die Preise gemäß den aktuellen Preislisten.
2.5. Der Vertrag (Unterkunftsbedingungen) kann nur in schriftlicher Form geändert werden. Die andere Partei ist nicht verpflichtet, eine Vertragsänderung zu akzeptieren.
2.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterkunft oder eine andere bestellte Leistung aus irgendeinem Grund einem Dritten zu überlassen, der nicht im Vertrag als Gast aufgeführt ist, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
2.7. Der Gast, der die Dienstleistung gemäß dem abgeschlossenen Vertrag in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, sich spätestens zu Beginn der Dienstleistung mit den Vertragsbedingungen, den Unterkunftsbedingungen sowie anderen mit der Unterkunft zusammenhängenden Informationen vertraut zu machen und ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vertragsbedingungen sowie die damit zusammenhängenden Regelungen auch anderen Personen, die mit ihm zusammen an der Unterkunft teilnehmen, oder Personen, die im Meldebuch eingetragen sind, bekannt sind. Gäste, die aufgrund ihrer geistigen oder sittlichen Reife nicht in der Lage sind, den Vertrag und die damit verbundenen Bestimmungen zu beurteilen oder zu verstehen, oder Personen unter 18 Jahren müssen während ihres gesamten Aufenthalts vom Gast oder vom Kunden beaufsichtigt werden, der die Einhaltung der Bestimmungen dieser Person überwacht und sicherstellt.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Gast bzw. der Auftraggeber, dass er die Beherbergungsbedingungen hinreichend zur Kenntnis genommen hat und alle Bestimmungen für ihn verständlich sind bzw. dass ihm die Bedeutung der Bestimmungen und Verpflichtungen hinreichend erklärt worden ist.
2.8. Wird dem Beherberger die Erfüllung des Vertrages infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise unmöglich, so hat er dies dem Kunden oder dem Gast, wenn mit der Ausführung bereits begonnen wurde, unverzüglich mitzuteilen und einen Vorschlag zur Änderung des Vertrages zu unterbreiten. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Beherberger an der Erfüllung des Vertrages durch Umstände gehindert wird, die er nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Entscheidungen, Krieg, Streik, Blockade, Naturereignisse usw.) und die er nicht vorhersehen konnte oder die er auch dann nicht hätte verhindern können, wenn er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hätte. In einem solchen Fall hat der Gast das Recht, den Vorschlag zur Vertragsänderung innerhalb einer bestimmten Frist abzulehnen. Im Falle der Ablehnung des Angebots durch den Gast ist der Beherberger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Beherberger nicht verpflichtet, dem Gast den durch höhere Gewalt entstandenen Schaden zu ersetzen.
- PREISE FÜR UNTERKUNFT UND DIENSTLEISTUNGEN, GEBÜHREN
3.1. Die Preise für die Unterbringung richten sich nach der aktuellen Preisliste.
3.2. Der Zimmerpreis beinhaltet eine Aufenthaltsgebühr und andere Dienstleistungen.
3.3. Die Höhe der Kurtaxe wird durch einen allgemein verbindlichen Erlass der jeweiligen Gemeinde festgelegt und ist im Preis der Unterkunft enthalten.
3.4. Der Preis für die Unterkunft beinhaltet die Nutzung der gesamten Ausstattung des Ferienhauses, der Küche und der Geräte, der Bettwäsche, des Wasser- und Stromverbrauchs, des Wi-Fi, der Möglichkeit, den gemeinschaftlichen Sitzplatz im Garten zu nutzen, und der Endreinigung.
3.5. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie dem auf dem Steuerbeleg (Rechnung) angegebenen Bankkonto des Anbieters gutgeschrieben wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- ANMELDUNG UND ANKUNFT DES GASTES
4.1. Der Beherberger ist nur berechtigt, Gäste zu beherbergen, die eine gültige Reservierung haben und sich ordnungsgemäß beim Beherberger angemeldet haben.
4.2. Die Gäste müssen spätestens bei ihrer Ankunft einen ordnungsgemäßen und gültigen Ausweis zur Registrierung vorlegen. Ein Personalausweis oder Reisepass gilt als ordnungsgemäßer Identitätsnachweis. Ein gültiger Ausweis ist ein Dokument, das nicht vor Ende Ihres Aufenthalts abläuft.
4.3. Legt der Gast keinen ordnungsgemäßen und gültigen Ausweis vor, so ist der Beherberger berechtigt, die Beherbergung des Gastes mit der Wirkung eines Hinderungsgrundes für den Gast zu verweigern (Stornierung).
4.4. Bei bestätigter Bestellung und ordnungsgemäßer Anmeldung ist der Beherberger verpflichtet, den Gast zum vereinbarten Zeitpunkt des Beherbergungsbeginns zwischen 14:00 und 18:00 Uhr (im Folgenden „Beherbergungszeit“ genannt) zu beherbergen. Während dieses Zeitraums ist die Unterkunft für den Gast reserviert, es sei denn, zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.5. Gäste ohne bestätigte Reservierung und Gäste, die nach 18.00 Uhr ankommen, sind nicht verpflichtet, untergebracht zu werden. Die Unterbringung und Anmeldung erfolgt in diesem Fall am nächsten Tag zur Unterbringungszeit oder nach telefonischer Vereinbarung zu einer anderen Zeit, jedoch mit den Auswirkungen eines Hindernisses seitens des Gastes ab dem ursprünglich vereinbarten Unterbringungsdatum, sofern nicht anders angegeben.
4.6. Der Vermieter übergibt dem Gast das Ferienhaus in einem zum ordnungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, einschließlich der Einrichtungen, Geräte und des Zubehörs. Der Gast ist verpflichtet, den Zustand und die Menge zu überprüfen und haftet ab dem Zeitpunkt der Annahme bis zur Rückgabe für eventuelle Schäden an der erhaltenen Ware. Vorübergehende Störungen, Defekte oder Abnutzungserscheinungen an der Einrichtung, die die Erbringung der Unterkunftsleistung nicht verhindern, begründen keine Rechte des Gastes auf mangelhafte Erfüllung.
4.7. In Ausnahmefällen ist der Beherberger berechtigt, dem Gast eine andere als die bestellte Unterkunft anzubieten. Allerdings darf sich diese Unterkunft nicht wesentlich von der ursprünglich bestätigten unterscheiden.
- STAY
5.1. Der Gast ist berechtigt, das Fahrzeug im Beherbergungsbetrieb nur an einem vom Beherberger angewiesenen Platz zu parken. Die Immobilie verfügt nicht über sichere Parkplätze.
5.2. Der Gast ist berechtigt, die Gemeinschaftsräume für die Dauer der vereinbarten Inanspruchnahme der Leistung des ordnungsgemäßen Vertragsverhältnisses bzw. ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt zu nutzen, an dem er verpflichtet ist, auszuchecken.
5.3. Die maximale Anzahl der Personen, die in dem Ferienhaus untergebracht werden können, entspricht der Anzahl der Betten, außer für Kinder unter 3 Jahren ohne Bett. Erlaubt der Gast mehr als einer Person die Nutzung des Ferienhauses, so ist der Beherberger berechtigt, den Aufenthalt des Gastes gemäß den Bedingungen für die Stornierung des Aufenthaltes als Hinderungsgrund seitens des Gastes zu stornieren.
5.4. Der Gast darf keine Tiere in den Beherbergungsbetrieb mitbringen oder zulassen, es sei denn, der Beherberger wurde zu Beginn der Aktivierung der Reservierung darüber informiert.
5.5. Jeder Gast ist verpflichtet, sich zu jeder Tageszeit so zu verhalten, dass sein Verhalten die Umgebung nicht übermäßig stört. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die nächtliche Ruhezeit von 22:00 bis 6:00 Uhr einzuhalten.
5.7. Wenn ein Gast, der unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln steht, nicht gewährleistet, dass er die Beherbergungsbedingungen einhält, kann ihm der Zutritt zum Beherbergungsbetrieb verweigert werden oder er kann aus dem Beherbergungsbetrieb verwiesen werden, bis er wieder in der Lage ist, diese Bedingungen zu erfüllen, ohne dass er dafür eine Entschädigung erhält. Die Wiederholung dieser Situation ist ein Grund für den sofortigen Rücktritt des Beherbergers vom Vertrag.
5.8. Nur das Personal des Beherbergers und ordnungsgemäß angemeldete Gäste dürfen die Beherbergungseinrichtung ohne weiteren Zutritt betreten. Zwischen 8:00 und 20:00 Uhr können Gäste nur mit Zustimmung des Beherbergers Besuch empfangen. Gäste dürfen die Einrichtungen und Anlagen der Unterkunft nicht benutzen. Der Gast ist für die Handlungen seines Besuchers verantwortlich und muss sicherstellen, dass er über die Unterkunftsbedingungen informiert ist.
5.9. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherberger Mängel, Störungen und Schäden an der Wohnung oder sonstigen Einrichtungen unverzüglich nach deren Entstehung oder Feststellung anzuzeigen.
5.10. Es ist verboten, Partys zu veranstalten, Fahrräder und Motorroller in die Unterkunft mitzunehmen.
5.11. Im Falle einer Krankheit oder Verletzung sind die Gäste selbst für ihre medizinische Versorgung verantwortlich. Die Kontaktnummer des Rettungsdienstes lautet: 155. Die Gäste können den praktischen Erste-Hilfe-Kasten in der Hütte benutzen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Beherbergungsbetrieb unmittelbar für die Krankheit oder Verletzung des Gastes verantwortlich ist.
5.12. In allen Innenbereichen des Ferienhauses ist das Rauchen verboten, auch das Rauchen von elektronischen oder ähnlichen Zigaretten. Die Hütte wird durch ein Sicherheitssystem bewacht. Bei Nichteinhaltung wird der Beherbergungsbetrieb 10.000 CZK in Rechnung stellen. Gäste dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (vor dem Eingang) rauchen.
5.13. Bei Verlust des Schlüssels ist der Gast verpflichtet, den Verlust unverzüglich zu melden. Andernfalls haftet der Beherberger nicht für Schäden, die durch den Verlust des Schlüssels entstehen. Für einen verlorenen Schlüssel wird dem Gast eine Gebühr von 2.000 CZK berechnet.
5.14. Den Gästen ist es nicht gestattet, Möbel oder Geräte zu verschieben oder Eingriffe in das elektrische Netz oder die Geräte im Zimmer oder im Garten vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Gäste nur zugelassene Elektrogeräte für die Körperpflege (insbesondere Haartrockner, Rasierapparat) sowie Laptops, Tablets oder ähnliche kleine Elektrogeräte benutzen.
5.15. Den Gästen steht ein kostenloser drahtloser Internetzugang über Wi-Fi zur Verfügung, sowohl in allen Bereichen als auch im Garten. Die Immobilie ist nicht für die Sicherheit des Anschlusses verantwortlich.
5.16. Die Gäste sind verpflichtet, das Haus beim Verlassen zu sichern, insbesondere Wasserhähne abzudrehen, Geräte auszuschalten, Fenster zu schließen, Türen zu schließen und zu verriegeln.
- SICHERHEIT UND HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
6.1. Der Gast oder andere Personen haften für den von ihnen verursachten Schaden, es sei denn, sie können beweisen, dass sie ihn nicht verursacht haben. Dieser Anspruch gilt auch für Schäden, die nach der Abreise des Gastes festgestellt werden.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, für sein Eigentum selbst Sorge zu tragen, insbesondere gegen Verlust, Diebstahl oder Zerstörung, und ist nicht berechtigt, diese Verantwortung auf den Beherberger zu übertragen. Der Gast darf keine Gegenstände in den Beherbergungsbetrieb mitbringen, die nicht unmittelbar mit der Durchführung des Kurzzeitaufenthalts zusammenhängen. Der Beherberger haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen.
6.3. Es ist verboten, in der gesamten Unterkunft Waffen zu tragen, aufzubewahren oder zu benutzen.
6.4. Aus Sicherheitsgründen dürfen Gäste, die Kinder unter 12 Jahren sind, nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen auf dem Grundstück oder im Garten gelassen werden. Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, haften ausschließlich deren Erziehungsberechtigte oder die Person, die die Aufsicht vorübergehend übernommen hat.
6.5. Der Beherberger haftet nicht für Schäden an überlassenen oder eingebrachten Gegenständen. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für sonstige zurückgelassene oder vergessene Gegenstände der Gäste. Der Beherberger haftet nicht für Gesundheits- oder Sachschäden, die der Gast sich selbst, dem Betreiber oder einem Dritten zufügt.
6.6. Verstößt der Gast gegen die Beherbergungsbedingungen, hat der Beherberger das Recht, den Aufenthalt des Gastes vor dem ursprünglich vereinbarten Abreisetermin zu beenden.
6.7. Wenn der Gast während seines Aufenthalts berechtigte Wünsche oder Beschwerden hat, kann er sich an das zuständige Personal wenden, das sich bemühen wird, den Wünschen des Gastes nachzukommen.
- CHECK-OUT UND ABREISE DES GASTES
7.1. Der Gast nutzt die Beherbergungseinrichtung für die Dauer der vereinbarten Inanspruchnahme der Leistung des ordnungsgemäßen Vertragsverhältnisses bzw. ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er verpflichtet ist, auszuchecken.
7.2. Sofern mit dem Beherbergungsbetrieb nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Gast am letzten Tag des vereinbarten Aufenthalts bis spätestens 10.00 Uhr ordnungsgemäß auszuchecken (nachstehend „Check-out-Zeit“ genannt) und zu diesem Zeitpunkt die Beherbergungseinrichtung zu verlassen und zu übergeben. Unterlässt der Beherberger dies, so ist er berechtigt, dem Gast eine Vertragsstrafe für die Nichträumung des Beherbergungsbetriebes in Höhe von 1,25 des Wertes des Beherbergungspreises nach der jeweils gültigen Preisliste für jeden angefangenen Tag sowie Schadensersatz zu berechnen. Die Zahlung der Strafe berechtigt den Gast nicht zur weiteren Nutzung der Unterkunft.
7.3. Der Gast ist verpflichtet, das Ferienhaus in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, einschließlich aller Ausstattungsgegenstände und Einrichtungen, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung und des Verschleißes. Stellt der Beherberger nach Beendigung der Beherbergung des Gastes einen Schaden fest, so ist der Gast verpflichtet, dem Beherberger den Schaden in voller Höhe zu ersetzen, spätestens bei der Begleichung der Rechnung, ansonsten wie vereinbart. Der Gast haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, denen er wissentlich oder fahrlässig (z.B. durch unbeaufsichtigtes Liegenlassen der Schlüssel) das Betreten des Beherbergungsbetriebes ermöglicht hat.
7.4. Bei der Abreise übergibt der Gast das Ferienhaus und die Schlüssel an die verantwortliche Person (den Verwalter) und meldet eventuelle Schäden und Mängel spätestens dem Verwalter.
- STORNIERUNG – HINDERNISSE AUF SEITEN DES BEHERBERGERS ODER DES GASTES
8.1. Annullierung bedeutet immer Stornierung, Verschiebung oder Änderung eines bestätigten Auftrags.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, nur schriftlich (oder per E-Mail) bei der Person zu kündigen, mit der die Vertragsbedingungen ausgehandelt wurden.
8.3. Wenn der Kunde die bestellten und bestätigten Dienstleistungen storniert, ist er verpflichtet, dem Anbieter Stornogebühren gemäß den Preisbedingungen der Reservierung zu zahlen; die Stornogebühren werden vom Preis für die stornierten Dienstleistungen wie folgt berechnet:
-Stornierung 2 Monate vor Anreise ist kostenlos und wir erstatten 100% zurück
-Stornierung 1 Monat vor Anreise erstatten wir 50%.
-Stornierung weniger als 1 Monat vor der Ankunft, keine Rückerstattung
8.4. Hindernisse auf Seiten der Gäste. Die Unterkunft ist berechtigt, 100 % des Aufenthaltspreises in Rechnung zu stellen.
8.5. Hindernisse auf Seiten des Beherbergers – höhere Gewalt
Kann der Beherberger den Vertrag infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht erfüllen, so hat er den Gast hiervon unverzüglich zu unterrichten und ihm einen Vorschlag zur Änderung des Vertrages zu unterbreiten. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Beherberger an der Erfüllung des Vertrages durch Umstände gehindert wird, die er nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Entscheidungen, Krieg, Streik, Blockade, Naturereignisse usw.) und die er nicht vorhersehen konnte oder die er auch dann nicht hätte verhindern können, wenn er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hätte. In einem solchen Fall hat der Gast das Recht, den Vorschlag zur Vertragsänderung innerhalb einer bestimmten Frist abzulehnen. Im Falle der Ablehnung des Angebots durch den Gast ist der Beherberger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast hat Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts an den Beherberger gezahlten Beträge. In diesem Fall ist der Beherberger nicht verpflichtet, dem Gast den durch höhere Gewalt entstandenen Schaden zu ersetzen.
- BESCHWERDEBEDINGUNGEN, Rechte aus mangelhafter Erfüllung des Aufenthalts.
9.1. Der Gast ist verpflichtet, sich bei seiner Ankunft mit dem reservierten Bereich vertraut zu machen und dem Beherberger unverzüglich, spätestens jedoch 1 Stunde nach Übernahme der Unterkunft, jeden Mangel durch Kennzeichnung des Mangels oder durch Mitteilung, wie sich der Mangel äußert, anzuzeigen. So wird die Reklamation an Ort und Stelle geltend gemacht, was eine sofortige Bearbeitung und eventuelle Behebung des Mangels ermöglicht, während die zeitliche Verzögerung eine schlüssige und objektive Bewertung und damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Reklamation erschwert. Der Gast kann eine Beschwerde entweder mündlich oder schriftlich an den Beherberger richten.
9.2. Die Rechte aus der Mängelhaftung für die im Rahmen des Beherbergungsvertrags erbrachten Beherbergungsleistungen erlöschen, wenn sie nicht bis zur Beendigung des Aufenthalts geltend gemacht werden, es sei denn, das Gesetz sieht eine andere Frist für ihre Ausübung vor.
9.3 Der Gast ist verpflichtet, seine Reklamation zu begründen und, wenn möglich, mit Beweisen für den Sachverhalt zu belegen und gleichzeitig einen Nachweis über die erbrachte Leistung, eine Kopie der Bestellung, der Rechnung usw. oder der Sache, deren Mangel reklamiert wird, vorzulegen.
9.4. Macht der Gast einen Anspruch auf Haftung für Mängel an den ihm erbrachten oder bereits erbrachten Leistungen geltend, so ist der Beherberger (oder ein von ihm Beauftragter) verpflichtet, über den Anspruch nach der erforderlichen Prüfung der Sach- und Rechtslage unverzüglich, in komplizierten Fällen ohne schuldhaftes Zögern, zu entscheiden. Die Forderung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Reklamation beglichen werden, es sei denn, mit dem Kunden wird eine längere Frist vereinbart. Die Zeit, die für eine professionelle Beurteilung des Mangels benötigt wird, ist nicht enthalten.
9.5. Der Gast ist verpflichtet, die zur Erledigung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zum Nachweis des Sachverhalts vorzulegen, seine Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach zu bezeichnen usw. Wenn die Art der Angelegenheit es erfordert, muss der Gast den Zugang zu den gemieteten Räumen gestatten, um die Berechtigung der Beschwerde zu überprüfen und Abhilfe zu schaffen.
9.6. In den Fällen, in denen die Reklamation als ganz oder teilweise gerechtfertigt angesehen wird, besteht die Erledigung der Reklamation in der unentgeltlichen Beseitigung des Mangels der Dienstleistung oder, soweit möglich, in der Erbringung einer Ersatzleistung. Andernfalls gewährt der Beherberger einen angemessenen Nachlass auf den Preis der mangelhaften Leistung. Das Recht des Gastes, in den gesetzlich vorgesehenen oder mit dem Beherberger ausdrücklich vereinbarten Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt, jedoch hat der Gast dem Beherberger die angemessenen Kosten und sonstigen Schäden zu ersetzen, die dem Gast entstanden sind, wenn er sie nicht abwenden konnte.
9.7. Insbesondere sind vorübergehende Funktionsstörungen, Defekte oder Abnutzungserscheinungen der Unterkunft oder der damit verbundenen Dienstleistungen, die eine normale Nutzung nicht verhindern, keine Mängel. Der Gast ist nicht berechtigt, Rechte aus einer mangelhaften Leistung der unentgeltlich erbrachten Leistung geltend zu machen.
- INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHER
10.1 Der Beherberger erteilt den Gästen gemäß § 1811 und § 1820 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch in der geltenden Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“) folgende Informationen:
a) Identität und Kontaktdaten des Unterkunftsanbieters: David Rakoncaj, IČO:19733780, mit Sitz in Studánka 100, 352 01 Hranice, eingetragen im Handelsregister, das beim Gemeindeamt von Aš geführt wird,
(b) die Haupttätigkeit des Beherbergers: die Erbringung von Beherbergungsleistungen,
(c) Bezeichnung der Dienstleistung: Der Beherbergungsbetrieb bietet den Gästen eine Unterkunft und unterkunftsbezogene Dienstleistungen zu den in der Buchungsbestätigung genannten Bedingungen an,
(d) die Kosten der Fernkommunikationstechnik: Die Kosten der Fernkommunikationstechnik werden von den Stellen, die die Fernkommunikationsdienste erbringen, festgelegt und dürfen nicht vom Grundtarif abweichen;
(e) einen Hinweis auf das Bestehen, die Art und Weise und die Bedingungen der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherbeschwerden, einschließlich der Angabe, ob eine Aufsichtsbehörde angerufen werden kann: Ein Gast in der Position eines Verbrauchers hat das Recht, einer benannten Stelle zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten einen Vorschlag für die außergerichtliche Beilegung einer solchen Streitigkeit zu unterbreiten. Kommt es zwischen dem Beherbergungsbetrieb und einem Gast in der Position eines Verbrauchers zu einer Streitigkeit aus dem Beherbergungsvertrag, die nicht einvernehmlich gelöst werden kann, kann der Verbraucher einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung stellen.
f) Gemäß den Bestimmungen des § 1837 j) des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Gäste, die sich als Verbraucher im Beherbergungsbetrieb aufhalten, nicht das Recht, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn der Beherberger die Leistung innerhalb der festgelegten Frist erbringt;
(g) den Namen des Mitgliedstaats bzw. der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dessen bzw. deren Rechtsvorschriften die Beziehung zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb auf der Grundlage der Buchungsbestätigung regeln: die Tschechische Republik;
h) Informationen über die Sprache, in der der Gast während seines Aufenthalts mit dem Beherbergungsbetrieb kommuniziert und in der der Beherbergungsbetrieb dem Gast die Vertragsbedingungen und andere Informationen zukommen lässt: Tschechisch.
- DATENSCHUTZ
11.1. Der Gast und etwaige Besucher nehmen zur Kenntnis, dass der Beherbergungsbetrieb, insbesondere die Gemeinschaftsräume und der Parkplatz, durch ein Kamerasystem mit Aufzeichnung überwacht werden. Mit der Annahme der Beherbergungsleistung gibt der Gast an, dass er sich dieser Tatsache bewusst ist und hiermit sein Einverständnis zur Anfertigung einer solchen Aufzeichnung gibt, die sein Privatleben zum Zweck der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Beherbergungsleistung oder für die Bedürfnisse der Polizei der Tschechischen Republik, Schadensmeldungen, Versicherungsgesellschaften usw. erfassen kann. Die Aufzeichnungen werden gemäß den Leitlinien für Verarbeitungstätigkeiten sicher aufbewahrt.
11.2. Der Beherberger ist der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 96/46/EG (nachstehend „Verordnung“ genannt) und verpflichtet sich, die Verordnung bei der Verwaltung der personenbezogenen Daten des Gastes einzuhalten. Der Beherberger des Gastes im Sinne von Art. 13 der Verordnung informiert über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes vor der Buchung der Unterkunft (vor Abschluss des Beherbergungsvertrags). Alle personenbezogenen Daten des Gastes, deren Verarbeitung und Übermittlung gemäß der Verordnung eine Einwilligung erfordert, werden vom Beherbergungsbetrieb nur auf der Grundlage dieser Einwilligung verarbeitet.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Unterkunftsbedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
- DIE WIRKSAMKEIT DER BEDINGUNGEN
Diese Unterkunftsbedingungen treten am 23.11. in Kraft. 2023